Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Rodin Equipment Partners – Inhaber Richard Rodin
Kühlhausweg 14
37154 Northeim
Deutschland
Telefon: +49 162 1004061
E-Mail: info@rodinequipment.com
Stand: 27. Juli 2026
1. Geltungsbereich und Vertragspartner
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über den Verkauf und die Lieferung von Maschinen, Geräten, Zubehör und ergänzenden Leistungen, die über Kleinanzeigen, per E-Mail, telefonisch oder auf Grundlage eines individuellen Angebots geschlossen werden.
- Vertragspartner auf Verkäuferseite ist Rodin Equipment Partners, Inhaber Richard Rodin, Kühlhausweg 14, 37154 Northeim, Deutschland (nachfolgend „Rodin Equipment Partners“, „wir“ oder „uns“).
- Diese AGB gelten gegenüber Verbrauchern (§ 13 BGB) und Unternehmern (§ 14 BGB). Ist eine Regelung ausschließlich für Unternehmer bestimmt, wird dies ausdrücklich kenntlich gemacht.
- Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn wir ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt haben.
2. Angebote und Vertragsschluss
- Anzeigen, Produktdarstellungen und sonstige Veröffentlichungen stellen grundsätzlich noch kein verbindliches Angebot zum Vertragsschluss dar, sondern eine Aufforderung zur Anfrage.
- Ein verbindlicher Vertrag kommt zustande, wenn wir eine Bestellung oder ein Angebot des Kunden ausdrücklich annehmen, eine Auftragsbestätigung übermitteln, die Zahlung annehmen oder die Ware ausliefern.
- Maßgeblich für den Vertragsinhalt sind das konkrete Angebot bzw. die Auftragsbestätigung einschließlich Produktbeschreibung, Zustand, Preis, Lieferumfang, Lieferort, Lieferzeit und gegebenenfalls vereinbarter Zusatzleistungen.
- Die Verfügbarkeit kann sich insbesondere bei Einzelstücken und Gebrauchtmaschinen kurzfristig ändern. Ein Vertrag wird erst nach unserer ausdrücklichen Bestätigung der Verfügbarkeit verbindlich.
- Änderungen und Ergänzungen eines bestätigten Auftrags bedürfen mindestens der Textform, sofern nicht gesetzlich eine strengere Form vorgeschrieben ist.
3. Produktbeschreibung, Zustand und Dokumentation
- Maschinen und Geräte können neu oder gebraucht angeboten werden. Der jeweilige Zustand ergibt sich aus dem konkreten Angebot.
- Bei Gebrauchtmaschinen sind alters- und nutzungsübliche Gebrauchsspuren möglich und stellen für sich allein keinen Mangel dar, soweit die vereinbarte Beschaffenheit und die gewöhnliche Gebrauchstauglichkeit nicht beeinträchtigt sind.
- Angaben zu Baujahr, Betriebsstunden, Vorbesitz, Batterie, Wartung, Prüfungen, Anbaugeräten und technischer Ausstattung beruhen auf den im Angebot genannten Unterlagen, Ablesungen und Informationen. Eine Garantie für bestimmte Eigenschaften wird nur übernommen, wenn sie ausdrücklich als „Garantie“ oder „garantierte Beschaffenheit“ bezeichnet wird.
- Bilder können der Zustandsbeschreibung dienen. Maßgeblich ist die im individuellen Angebot eindeutig bezeichnete Maschine. Beispiel-, Katalog- oder Symbolbilder werden als solche gekennzeichnet.
- Der Kunde ist verpflichtet, die vorgesehene Nutzung, den Einsatzort und besondere technische Anforderungen vor Vertragsschluss mitzuteilen, soweit diese für die Auswahl oder sichere Verwendung der Ware wesentlich sind.
4. Preise, Steuern und Zahlungsbedingungen
- Die im konkreten Angebot genannten Preise gelten. Gegenüber Verbrauchern werden Gesamtpreise einschließlich gesetzlicher Umsatzsteuer ausgewiesen, soweit Umsatzsteuer anfällt. Gegenüber Unternehmern können Preise als Nettopreise zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer angegeben werden, sofern dies eindeutig gekennzeichnet ist.
- Transport, Versicherung, Entladung, Kranleistungen, Montage, Fundamentprüfung, Inbetriebnahme, Einweisung, Abnahme, behördliche Gebühren und sonstige Zusatzleistungen sind nur im Preis enthalten, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
- Zahlungsart, Zahlungsziel und gegebenenfalls erforderliche Anzahlung ergeben sich aus dem konkreten Angebot oder der Auftragsbestätigung.
- Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, gelten die gesetzlichen Vorschriften.
- Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte stehen dem Kunden im gesetzlichen Umfang zu. Unternehmer dürfen nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen; dies gilt nicht für Gegenansprüche aus demselben Vertragsverhältnis.
5. Lieferung, Lieferzeit und Gefahrübergang
- Lieferart, Lieferort und Lieferzeit werden im konkreten Angebot vereinbart. Lieferfristen beginnen erst, wenn alle technischen und kaufmännischen Fragen geklärt und vereinbarte Vorauszahlungen eingegangen sind.
- Teillieferungen sind gegenüber Unternehmern zulässig, soweit sie dem Kunden zumutbar und eigenständig nutzbar oder wirtschaftlich sinnvoll sind. Gegenüber Verbrauchern erfolgen Teillieferungen nur im gesetzlich zulässigen und zumutbaren Umfang.
- Unvorhersehbare Ereignisse außerhalb unseres Einflussbereichs, insbesondere höhere Gewalt, behördliche Maßnahmen, Verkehrs- oder Transportstörungen sowie nicht von uns zu vertretende Lieferausfälle, verlängern vereinbarte Fristen angemessen. Gesetzliche Rechte des Kunden bleiben unberührt.
- Gegenüber Verbrauchern geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung grundsätzlich erst mit Übergabe der Ware an den Verbraucher oder einen von ihm benannten Dritten über. Beauftragt der Verbraucher selbstständig einen nicht von uns vorgeschlagenen Beförderer, gelten die gesetzlichen Ausnahmen.
- Gegenüber Unternehmern geht die Gefahr mit Übergabe an den Spediteur, Frachtführer oder sonst zur Beförderung bestimmten Dritten über, sofern nichts anderes vereinbart ist.
- Verzögert sich die Annahme oder Entladung aus vom Kunden zu vertretenden Gründen, können angemessene, tatsächlich entstandene Stand-, Lager- und Mehrtransportkosten berechnet werden.
6. Montage, Aufstellung, Prüfung und Inbetriebnahme
- Montage, Aufstellung, elektrische oder hydraulische Anschlüsse, Fundamentarbeiten, Prüfungen, Abnahmen und Einweisungen sind nur geschuldet, wenn sie im Angebot ausdrücklich enthalten sind.
- Der Kunde stellt rechtzeitig die vereinbarten örtlichen Voraussetzungen bereit, insbesondere tragfähige und geeignete Zufahrt, Aufstellfläche, Fundament, Stromversorgung, Genehmigungen sowie gegebenenfalls Entlade- und Hebemöglichkeiten.
- Sicherheitsrelevante Montage-, Anschluss-, Prüf- und Inbetriebnahmearbeiten dürfen nur durch entsprechend qualifizierte Personen durchgeführt werden. Bedienungs-, Sicherheits- und Wartungshinweise sind zu beachten.
- Gesetzlich oder betrieblich erforderliche Prüfungen, insbesondere wiederkehrende Prüfungen, UVV-Prüfungen oder Prüfungen nach Betriebssicherheitsrecht, bleiben Sache des jeweiligen Betreibers, soweit im Angebot nichts anderes vereinbart ist.
- Eine erfolgreiche technische Abnahme oder Einweisung entbindet den Betreiber nicht von seinen gesetzlichen Pflichten zum sicheren Betrieb.
7. Eigentumsvorbehalt
- Die Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen aus dem jeweiligen Vertrag unser Eigentum.
- Gegenüber Unternehmern bleibt die Ware bis zur vollständigen Begleichung aller bestehenden Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung unser Eigentum.
- Der Kunde hat uns unverzüglich zu informieren, wenn Dritte auf die Vorbehaltsware zugreifen oder diese beschädigt wird.
8. Untersuchung und Mängelanzeige bei Unternehmern
- Ist der Kauf für beide Seiten ein Handelsgeschäft, gelten die Untersuchungs- und Rügepflichten des § 377 HGB.
- Unternehmer haben offensichtliche Transportschäden bei Anlieferung möglichst auf den Frachtpapieren zu dokumentieren und uns unverzüglich mitzuteilen. Die gesetzlichen Rechte bleiben von einer Dokumentation unberührt, soweit zwingendes Recht entgegensteht.
- Bei vereinbarter Abnahme einer Montage- oder Werkleistung gelten die gesetzlichen Abnahmeregeln.
9. Mängelrechte
- Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Mängelrechte.
- Bei gebrauchten Waren kann die Verjährungsfrist für Mängelansprüche gegenüber Verbrauchern nur durch eine vor Vertragsschluss gesondert und ausdrücklich getroffene Vereinbarung auf ein Jahr verkürzt werden. Ohne eine solche gesonderte Vereinbarung gelten die gesetzlichen Fristen.
- Gegenüber Unternehmern beträgt die Verjährungsfrist für Mängelansprüche bei gebrauchten Waren ein Jahr ab Ablieferung, soweit gesetzlich zulässig.
- Die vorstehende Verkürzung gilt nicht für Ansprüche wegen Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, bei einer ausdrücklich übernommenen Garantie, nach dem Produkthaftungsgesetz sowie in anderen Fällen zwingender gesetzlicher Haftung.
- Eigenmächtige technische Veränderungen oder unsachgemäße Reparaturen lassen Mängelrechte nur entfallen, soweit der geltend gemachte Mangel hierauf beruht.
10. Haftung
- Wir haften unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels sowie im Umfang einer ausdrücklich übernommenen Garantie.
- Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf.
- Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
- Die vorstehenden Haftungsregeln gelten entsprechend für gesetzliche Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
11. Widerrufsrecht für Verbraucher
Verbrauchern steht bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen ein Widerrufsrecht zu. Einzelheiten ergeben sich aus der gesonderten Widerrufsbelehrung einschließlich Muster-Widerrufsformular. Unternehmern steht kein gesetzliches Widerrufsrecht zu.
12. Kommunikation und elektronische Unterlagen
- Vertragsbezogene Mitteilungen können, soweit rechtlich zulässig, über die Kleinanzeigen-Nachrichtenfunktion, per E-Mail oder in anderer vereinbarter Textform übermittelt werden.
- Der Kunde ist dafür verantwortlich, zutreffende Kontakt- und Lieferdaten anzugeben und den Empfang wichtiger Nachrichten sicherzustellen.
- Gesetzlich erforderliche Unterlagen können dem Kunden auf einem dauerhaften Datenträger, insbesondere per E-Mail als PDF, zur Verfügung gestellt werden.
13. Verbraucherstreitbeilegung
Wir sind weder verpflichtet noch bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen, soweit keine zwingende gesetzliche Pflicht besteht.
14. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
- Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit dadurch der Schutz zwingender Bestimmungen des Staates des gewöhnlichen Aufenthalts des Verbrauchers nicht entzogen wird.
- Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Northeim Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis. Dasselbe gilt, wenn ein Unternehmer keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat. Gesetzlich zwingende Gerichtsstände bleiben unberührt.
15. Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle unwirksamer Regelungen treten die gesetzlichen Vorschriften.
